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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Messung von Lärm vom 24. August 2017 |
Link zum Rechtstext | TRLV Lärm – Teil 2 |
Kerninhalte | Diese Technische Regel zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung beschreibt das Vorgehen bei der Planung, der Beauftragung, der Durchführung und Auswertung von Lärmmessungen am Arbeitsplatz nach dem Stand der Technik und Vergleich der Messergebnisse mit den Auslösewerten. Die Dokumentation der Lärmmessungen ist Teil der Gefährdungsbeurteilung (siehe auch TRLV Lärm – Teil 1). |