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Note |
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Die DGUV Vorschrift 59 wurde aufgehoben. |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Wärmebehandlung von Aluminium oder Aluminiumknetlegierungen in Salpeterbädern in der Fassung vom 1. Januar 1997 |
Link zum Rechtstext | DGUV Vorschrift 59 |
Durchführungsanweisung | DGUV Vorschrift 59 DA |
Kerninhalte | Diese berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschrift gilt für die Wärmebehandlung von Aluminium oder Aluminiumknetlegierungen mit Magnesiumanteilen bis 10 % in Salzbädern mit Schmelzen von Kaliumnitrat, Natriumnitrat oder deren Gemischen (Salpeterbäder). NICHT AUF DER TRANSFERLISTE DER DGUV |
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