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Link zum Rechtstext | Thüringer Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Thüringer Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz vom 28. Mai 2019 |
Kerninhalte | Dieses Gesetz bestimmt die Landkreise und kreisfreien Städte als Beseitigungspflichtige im Sinne von § 3 Abs. 1 TierNebG vom 25. Januar 2004 und legt die nach § 2 TierNebG zuständigen Landesbehörden und ihre Aufgaben fest. |