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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Bildschirmarbeit vom 1. Juli 2024 |
Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Mit dieser ASR wird das Ziel verfolgt, Gefährdungen bei der Bildschirmarbeit durch physische und psychische Belastung sowie insbesondere durch Belastung der Augen mit präventiven Maßnahmen zu verringern oder zu vermeiden. Sie konkretisiert die in der Arbeitsstättenverordnung genannten Anforderungen und Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen und Bildschirmgeräten sowie zur Unterweisung der Beschäftigten. |