Insert excerpt | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|
|
Kurzbezeichnung | Abfallwirtschaftssatzung |
Bezeichnung | Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Rems-Murr- |
Kreis vom 17. November |
2023 | |
Rechtsebene | Landkreis Rems-Murr-Kreis |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass der Landkreis Rems-Murr-Kreis, dem die Gemeinden Schwaikheim und Winnenden angehören, die Entsorgung der in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle als öffentliche Einrichtung betreibt. Sie regelt unter anderem den Anschluss- und Benutzungszwang sowie die Benutzungsgebühren. Die aktuellen Abfallgebühren sind auf der Website des Landratsamts (siehe Link unter Quellen) veröffentlicht. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 02. Dezember 2022 |
Rechtsnorm-Links | |
Bezeichnung | Landkreis Rems-Murr-Kreis |
URL-Adresse |
awrm_satzung_web24_25.pdf (rems-murr-kreis.de) |