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Bezeichnung | Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Landkreis Ravensburg vom 17. Dezember 2015 in der Fassungder viertender fünften Änderungssatzung vom167. November20212023 |
Rechtsebene | Landkreis Ravensburg |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass der Landkreis Ravensburg, dem die Mittelstadt Ravensburg als größte Stadt angehört, die Entsorgung der in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger betreibt. Sie regelt insbesondere Anschluss- und Benutzungszwang sowie Benutzungsgebühren. |
Links zur Rechtsänderung | |
Rechtsnorm-Links | |
Bezeichnung | Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Ravensburg |
Rundschreiben an alle LRÄ (rv.de) |