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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Einstufung von Viren und TSE-Agenzien in Risikogruppen (Ausgabe April20122024) |
Link zum Rechtstext | TRBA 462 |
Kerninhalte | Diese Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe TRBA gilt für die Einstufung von Viren in eine der vier Risikogruppen gemäß der Biostoffverordnung.Sie enthält eine Liste von Viren, die in Risikogruppen eingeteilt sind. Aus der zugeordneten Risikogruppe leitet sich unmittelbar die entsprechende Schutzstufe ab, deren Schutzmaßnahmen einzuhalten sindund TSE-Agenzien in Risikogruppen gemäß der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (BioStoffV). |
Links zur Rechtsänderung |
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