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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen vom 6. September 2023

Link zum Rechtstext

REI

Kerninhalte

Diese Richtlinie ist bei der Überwachung von Ableitungen aus Kernkraftwerken, Brennelementfabriken, Brennelementzwischenlagern, Endlagern für radioaktive Abfälle sowie bei der Überwachung von Ableitungen aus in Anhang D aufgeführten Anlagen, Reaktoren und Einrichtungen anzuwenden.
Sie richtet sich an die zuständigen Behörden und konkretisiert die Pflichten nach § 103 StrlSchV des Strahlenschutzverantwortlichen (SSV) sowie der mit den Aufgaben der Überwachung betrauten Stellen.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 13. März 2024