Versions Compared

Key

  • This line was added.
  • This line was removed.
  • Formatting was changed.

...

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Fluchtwege und Notausgänge

, Flucht- und Rettungsplan

vom

16

1.

August 2007

März 2022

Link zum RechtstextASR A2.3

Kerninhalte

Diese Arbeitsstättenregel ASR konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung hinsichtlich der Anforderungen an das Einrichten und Betreiben von Fluchtwegen und Notausgängen, von Sicherheitsbeleuchtung und optischen Sicherheitsleitsystemen
sowie an den Flucht- und Rettungsplan , um im Gefahrenfall das sichere Verlassen der Arbeitsstätte zu gewährleisten.
Sie nach § 3a Absatz 1 und § 4 Absätze 3 und 4 sowie Nummer 2.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung.
Diese ASR gilt für das Einrichten und Betreiben von Fluchtwegen sowie Notausgängen in Gebäuden und vergleichbaren Einrichtungen, zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben, sowie . Sie gilt ebenso für das Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen und das Üben entsprechend dieser Pläne .
sowie für das Einrichten und Betreiben von Sammelstellen. Sie gilt nichtauch für das Einrichten und Betreiben

von nicht allseits umschlossenen und im Freien liegenden Arbeitsstätten sowie von Bereichen in Gebäuden und vergleichbaren Einrichtungen, in denen sich Beschäftigte nur im Falle von Instandsetzungs und Wartungsarbeiten aufhalten müssen oder Menschen mit Behinderungen beschäftigt werden, 
  • für das Verlassen von Arbeitsmitteln im Gefahrenfall.
  •  

    ...

    der Sicherheitsbeleuchtung und von optischen Sicherheitsleitsystemen für Fluchtwege und Notausgänge in Arbeitsstätten.

    Links zur RechtsänderungReview vom 01. April 2022