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Bezeichnung | Satzung für die Benutzung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung der Stadt Werra-Suhl-Tal vom 7. Dezember 2022 |
Rechtsebene | Stadt Werra-Suhl-Tal |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Stadt betreibt zur Abwasserbeseitigung eine öffentliche Einrichtung. Die Entwässerungseinrichtung umfasst die leitungsgebundene Entwässerungsanlage und die Fäkalschlammentsorgung. Art und Umfang der Entwässerungseinrichtung bestimmt die Stadt. Zur Entwässerungsanlage der Stadt gehören auch die Grundstücksanschlüsse, soweit sie sich im öffentlichen Straßenkörper befinden. |
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Bezeichnung | Stadt Werra-Suhl-Tal |
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