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Bezeichnung | Gebührensatzung für die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Stadt Krefeld in der Fassung der |
5. Änderungssatzung vom |
14. Dezember |
2023 | |
Rechtsebene | Krefeld |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Der Kommunalbetrieb Krefeld AöR erhebt für die von ihr oder durch die von ihr beauftragten Dritten durchgeführte Straßeneinigung der öffentlichen Straßen/Straßenteile und/oder deren Zuordnung zu einer Winterdienstklasse Benutzungsgebühren. Den Kostenanteil, der auf das allgemeine öffentliche Interesse an der Straßenreinigung und Winterwartung sowie auf die Reinigung der Straßen oder Straßenteile entfällt, für die eine Gebührenpflicht nicht besteht, trägt die Stadt Krefeld. Die Gebühr ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück |
Rechtsnorm-Links | |
Bezeichnung | Stadt Krefeld |
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