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Bezeichnung | Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen vom 4. Dezember 1997 |
Rechtsebene | Stuttgart |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass die Stadt Stuttgart als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die Abfallentsorgung in ihrem Gebiet als öffentliche Einrichtung betreibt. Diese öffentliche Einrichtung bildet eine rechtliche, wirtschaftliche und organisatorische Einheit. Sie regelt unter anderem Anschluss- und Benutzungsrecht sowie Anschluss- und Benutzungszwang. |
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Bezeichnung | Abfallwirtschaftssatzung |
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Bezeichnung | Verzeichnis der Abfälle |
URL-Adresse | https://www.stuttgart.de/img/mdb/item/186124/133583.pdf |
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