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Link zum Rechtstext | BGI/GUV-I 5160 (alt) |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Personenschutz beim Einsatz von Flurförderzeugen in Schmalgängen (Ausgabe März 2016) |
Kerninhalte | Ziel dieser berufsgenossenschaftlichen Information ist es, beim Betrieb von Flurförderzeugen in Schmalgängen, in denen der seitliche Sicherheitsabstand von beidseitig jeweils mindestens 0,50 m nicht eingehalten werden kann, den Personenschutz zu gewährleisten. Um dieses Ziel zu erreichen, sind sowohl bauliche oder technische als auch organisatorische Maßnahmen erforderlich. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten | Log_SumAllg_2 |