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Kurzbezeichnung

Abwassersatzung

Bezeichnung

Satzung der Stadt Bocholt über die Beseitigung von Abwasser vom 18. Dezember 1998

Rechtsebene

Bocholt

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Abwassersatzung bestimmt, dass die Abwasserbeseitigungspflicht der Stadt das Sammeln, Fortleiten (Transportieren), Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln des im Stadtgebietanfallenden Abwassers umfasst. Zu diesem Zweck stellt die Stadt die erforderlichen Anlagen als öffentliche Einrichtung zur Verfügung (öffentliche Abwasseranlagen), die eine rechtliche, wirtschaftliche und organisatorische Einheit bildet. Sie regelt unter anderem Anschluss- und Benutzungsrecht bzw. Anschluss- und Benutzungszwang sowie Grundstücksentwässerungsanlagen.

Rechtsnorm-Links

 


Bezeichnung

Abwassersatzung

URL-Adresse

https://www.bocholt.de/

fileadmin

bocholt_media/

DAM

fachbereiche/

Fachbereich_10/Dokumente/Ortsrecht/bocholt_rathaus_ortsrecht_0603.pdf

fb12/ortsrecht-satzungen/bau-und-gruenflaechenverwaltung/satzung-der-stadt-bocholt-ueber-die-beseitigung-von-abwasser-(abwassersatzung).pdf?download=1