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Bezeichnung | Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege der Gemeinde Weingarten (Baden) vom 27. November 1989 | |
Rechtsebene | Gemeinde Weingarten | |
Art der Norm | Satzung | |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass die Straßenanlieger verpflichtet sind, innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten die Gehwege zu reinigen, bei Schneeanhäufungen zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen. Hiervon ausgenommen sind Grundstücke der Stadt, die nicht überwiegend Wohnzwecken dienen und städtische Alters- und Wohnheime. | |
Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung | Gemeinde Weingarten | |
URL-Adressehttps://www. | Gemeinde Weingarten (Baden) (weingarten-baden.de/fileadmin/Dateien/Webseite/Dateien/Rathaus_Service/Ortsrecht/B1-Streupflicht-Satzung.pdf) |