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Bezeichnung

Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege der Gemeinde Weingarten (Baden) vom 27. November 1989

Rechtsebene

Gemeinde Weingarten

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass die Straßenanlieger verpflichtet sind, innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten die Gehwege zu reinigen, bei Schneeanhäufungen zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen. Hiervon ausgenommen sind Grundstücke der Stadt, die nicht überwiegend Wohnzwecken dienen und städtische Alters- und Wohnheime.


Rechtsnorm-Links

 


Bezeichnung

Gemeinde Weingarten

URL-Adressehttps://www.

Gemeinde Weingarten (Baden) (weingarten-baden.de/fileadmin/Dateien/Webseite/Dateien/Rathaus_Service/Ortsrecht/B1-Streupflicht-Satzung.pdf)