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Bezeichnung | Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt Heimsheim vom 10. November |
2014 | |
Rechtsebene | Stadt Heimsheim |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass die Stadt Heimsheim die Beseitigung des in ihrem Gebiet angefallenen Abwassers in jeweils selbständigen öffentlichen Einrichtungen Sie regelt insbesondere Anschluss und Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Abwassergebühren. |
Rechtsnorm-Links |
Bezeichnung | Abwassersatzung |
URL-Adresse |
Aktenzeichen 700 (heimsheim.de |
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