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Bezeichnung | Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen des Landkreises Esslingen vom 29. Oktober 2015 |
Rechtsebene | Nürtingen |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass der Landkreis Esslingen, dem auch die Stadt Nürtingen angehört, als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die Entsorgung der in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle als öffentliche Einrichtung betreibt. Sie regelt insbesondere den Anschluss- und Benutzungszwang, das Einsammeln und Befördern sowie die Entsorgung der Abfälle sowie die Benutzungsgebühren. |
Rechtsnorm-Links | |
Bezeichnung | Landkreis Esslingen |
URL-Adresse |
A18 Abfallwirtschaftssatzung 2022.pdf (landkreis-esslingen.de) |