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Link zum Rechtstext | Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Zweite Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz vom 7. Juli 2011 |
Kerninhalte | Diese Verordnung gilt, wenn Spielzeug auf dem Markt bereitgestellt wird. Sie normiert die besonderen Kennzeichnungs- und Informationspflichten der Hersteller sowie die Pflichten der Einführer und Händler. Sie legt zudem die wesentlichen Sicherheitsanforderungen an Spielzeug fest. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten | Eink_SumCE; Eink_SumVerbot; ProdS_Sum2.ProdSVBescha; ProdS_Sum2.ProdSVVerbot; ProdS_SumBescha; ProdS_SumBevollmächtigter; ProdS_SumCE; ProdS_SumEinführer; ProdS_SumHändler; ProdS_SumHersteller; QM_SumCE |
Links zur Rechtsänderung |
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