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ezeichnung/Link zum Rechtstext | Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Februar 2016 |
Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Dieses Gesetz regelt die Personalvertretung in Niedersachsen. Personalvertretungen werden gebildet in den Verwaltungen und Gerichten des Landes, den Verwaltungen der Gemeinden, der Landkreise sowie der sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen. |
Links zur Rechtsänderung |