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Urteil zur Abgrenzung von Abfall und Produkt

Das Verwaltungsgericht Neustadt geht davon aus, dass als Pflanzenringe verwendete Altreifen nicht als Abfall im Sinne von § 3 Abs. 1 Sat 1 KrWG zu qualifizieren sind (VG NeustadtUrteil vom 11.09.2015   - 4 K 162/15.NW).

Als Pflanzenringe verwendete Altreifen sind nicht als Abfall im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 KrWG zu qualifizieren

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