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Mindestlohn ist europarechtskonform!

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Verpflichtung zur Mindestlohnzahlung entspricht Europarecht

(Europäischer Gerichtshof, Schlussanträge vom 099. 09.September 2015 - – Rs. C-115/14)

 

Ein öffentlicher Auftraggeber eines Mitgliedstaats ist im Rahmen der Vergabe eines öffentlichen Auftrags nach Unionsrecht befugt, von Bietern und deren ihren Nachunternehmern zu verlangen, dass sie sich mit einer schriftlichen, ihrem Angebot beizufügenden Erklärung verpflichten, einen gesetzlichen Mindeststundenlohn an das Personal zu zahlen, das für die Ausführung der Leistungen, die Gegenstand dieses Auftrags sind, eingesetzt wird! .

Dies wird nicht nur für öffentlich öffentliche Auftraggeber, sondern auch ebenfalls für nicht öffentliche Aufraggeber Auftraggeber gelten müssen!.