/wiki/spaces/KUN/overview 4 Bund 4.1 Gesetze
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Link zum Rechtstext | Elektro- und Elektronikgerätegesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Dieses Gesetz ist die deutsche Umsetzung der europäischen WEEE-Richtlinie zur Regelung des Inverkehrbringens, der Rücknahme und der Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Es regelt die Entsorgung und Verwertung von Elektro- und Elektronikgeräten und legt die Anforderungen an die Produktverantwortung nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes für Elektro- und Elektronikgeräte fest. Es bezweckt vorrangig die Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elektronikgeräten. Ein weiteres Ziel ist die Wiederverwendung/stoffliche Verwertung solcher Abfälle, um die zu beseitigende Abfallmenge zu reduzieren. Darüber hinaus beschränkt es den Anteil bestimmter gefährlicher Stoffe wie beispielsweise Blei oder Quecksilber in neu konzipierten und produzierten Geräten, um den Eintrag von Schadstoffen aus Elektro- und Elektronikgeräten in Abfälle zu verringern. |
Tags | ElektroGesetz; Elektrogesetz; EElektronikgerätegesetz; EElektronikgeräteGesetz; EElektronikgeräteG; EElektroGG; EElektroGGesetz; ElektroElektronikGeräteGesetz; ElektroElektronikGerätegesetz |
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