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Link zum Rechtstext

Straßenverzeichnisverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über die Straßenverzeichnisse für Landesstraßen, Kreisstraßen, Gemeindestraßen und sonstige öffentlichen Straßen nach dem Brandenburgischen Straßengesetz vom 29. Juli 1994

Kerninhalte

Der Landesbetrieb Straßenwesen führt ein Straßenverzeichnis für die Landesstraßen (Landesstraßenverzeichnis). Die Landkreise führen ein Straßenverzeichnis für die Kreisstraßen (Kreisstraßenverzeichnis).

Die Ämter, amtsfreien Gemeinden sowie die kreisfreien Städte führen ein Straßenverzeichnis für die in ihrem Gebiet gelegenen Gemeindestraßen (Gemeindestraßenverzeichnis) und ein Straßenverzeichnis für die in ihrem Gebiet gelegenen sonstigen öffentlichen Straßen.

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