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Link zum Rechtstext | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Hamburgisches Abwassergesetz - in der Fassung vom 24. Juli 20011 |
Kerninhalte | Dieses Gesetz regelt die Abwasserbeseitigung für die Freie und Hansestadt Hamburg.
Es bestimmt, dass unter anderem das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln von Abwasser so zu erfolgen hat, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt, insbesondere die Gesundheit der Menschen nicht gefährdet wird und eine Verunreinigung der Gewässer und des Bodens oder eine sonstige nachteilige Veränderung ihrer Eigenschaften nicht zu besorgen ist. |
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