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Grundlegende Anforderungen- und Schnittstellen-Verordnung

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Verordnung zur Bestimmung von weiteren grundlegenden Anforderungen an Geräte sowie zur Bestimmung von Äquivalenzen nationaler Schnittstellen und Geräteklassenkennungen auf dem Gebiet der Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen vom 8. Januar 2002

Kerninhalte

Diese Verordnung bestimmt weitere grundlegende Anforderungen an Geräte sowie zur Bestimmung von und Äquivalenzen nationaler Schnittstellen und Geräteklassenkennungen auf dem Gebiet der Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen.

 

 

Diese Verordnung bestimmt weitere grundlegende Anforderungen an Geräte und Äquivalenzen nationaler Schnittstellen und Geräteklassenkennungen auf dem Gebiet der Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen.