Link zum Rechtstext | Vergabeverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung über regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge Die Verordnung . Sie trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, deren geschätzte Auftragswerte ohne Umsatzsteuer die in § 2 geregelten Schwellenwerte erreichen oder übersteigen. |
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