Link zum Rechtstext | Vergabeverordnung |
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Kerninhalte | Diese Verordnung regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge.Sie trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, deren geschätzte Auftragswerte geschätzter Auftragswert ohne Umsatzsteuer die in § 2 geregelten Schwellenwerte erreichen oder übersteigenEU-Schwellenwerte erreicht oder überschreitet. |