Link zum Rechtstext | Umweltinformationskostenverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Verordnung über Kosten für Amtshandlungen der informationspflichtigen Stellen beim Vollzug des Umweltinformationsgesetzes Umweltinformationsgesetzes. Für Amtshandlungen der informationspflichtigen Stellen auf Grund aufgrund des Umweltinformationsgesetzes werden Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben; die kostenpflichtigen Tatbestände und die Höhe der Kosten ergeben sich aus dem anliegenden Kostenverzeichnis. |
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