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Link zum Rechtstext

Pflanzenschutzgeräteverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über Pflanzenschutzgeräte vom 927. März 2005Juni 2013

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt die Anforderungen an das Inverkehrbringen von PflanzenschutzmittelnPrüfpflicht für alle Pflanzenschutzgeräte, die nicht unter die Ausnahmeregelungen nach

  • Anlage 3 (Sprühflaschen, Druckspeicherspritzen, Streich- und Spritzgeräte mit Rotationszerstäubern, handbetätigte Rückenspritzgeräte, motorbetriebene Rückenspritz- oder Rückensprühgeräte)
    und
  • Anlage 5 (stationäre und mobile Beizgeräte, Granulatstreugeräte, vom Schlepper getragene oder von einer Person geschobene oder gezogene Streichgeräte, Bodenentseuchungsgeräte) fallen.