Link zum Rechtstext | Arbeitsstättenverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung dient der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Sie gilt weder für Arbeitsstätten in Betrieben, die dem Bundesberggesetz unterliegen, noch – mit Ausnahme des Nichtraucherschutzes und der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung –
Sie ist aushangpflichtig und allen Beschäftigten zugänglich zu machen. |
Tags | ArbStättVO; ArbeitsStättV; ArbeitsStättVO; ArbStättenVO; ArbStättenV |
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