Link zum Rechtstext | Besondere-Ausgleichsregelung-Gebührenverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung ermächtigt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, für Amtshandlungen im Zusammenhang mit der Begrenzung der EEG-Umlage nach §§ 40 bis 43 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2014) Gebühren und Auslagen zu erheben. |
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