Link zum Rechtstext | Wasserverbandsgesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz über Wasser- und Bodenverbände Gesetz über Wasser- und Bodenverbände vom 12 Februar 1991 |
Kerninhalte | Dieses Gesetz regelt die Errichtung, den Status, die Umgestaltung und die Auflösung von Wasser- und Bodenverbänden, die dem öffentlichen Interesse und dem Nutzen seiner Mitglieder dienen und sich im Rahmen der Gesetze selbstverwaltenselbst verwalten. Es bestimmt zudem die Aufsichtsbehörde und normiert ihre Rechte. |
...