Link zum Rechtstext | Chemikaliengesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Zweck des Gesetzes ist es, den Menschen und die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen gefährlicher Stoffe und Gemische zu schützen, insbesondere sie erkennbar zu machen, sie abzuwenden und ihrem Entstehen vorzubeugen. |
Tags | ChemGesetz; Chemgesetz; ChemiG; ChemiGesetz; Chemigesetz |
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