Link zum Rechtstext | Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung zur Durchführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes vom 27. Juli 2006 |
Kerninhalte | Diese Verordnung regelt den Umgang mit tierischen Nebenprodukten, d.h. die gewerbsmäßige Abholung, Sammlung und Beförderung tierischer Nebenprodukte, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, einschließlich Küchen- und Speiseabfällen tierischer Herkunft. Sie gilt insbesondere für Betriebe, in denen tierische Nebenprodukte zwischengelagert, behandelt, verarbeitet oder beseitigt werden. |
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