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Link zum Rechtstext | Europäisches Abfallverzeichnis |
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Kerninhalte | Diese Entscheidung der Kommission enthält im Anhang ein harmonisiertes Verzeichnis (Europäisches Abfallverzeichnis, kurz EAV) über gefährliche Abfälle, das regelmäßig auf der Grundlage neuer Erkenntnisse und insbesondere neuer Forschungsergebnisse überprüft und erforderlichenfalls geändert wird. Es dient EU-weit als Nomenklatursystem zur Bezeichnung von Abfällen und stellt damit die Grundlage für einen einheitlichen Vollzug der Abfallgesetzgebung innerhalb der EU dar. |