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Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Dreizehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 2. Mai 2013

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Feuerungsanlagen, einschließlich Gasturbinen- und Gasmotoranlagen sowie Gasturbinen- und Gasmotoranlagen zum Antrieb von Arbeitsmaschinen, mit einer Feuerungswärmeleistung von 50 Megawatt oder mehr, unabhängig davon, welche Brennstoffe oder welche Arten von Brennstoffen eingesetzt werden.

Rechtsnorm-Links

 

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Bundesministerium der Justiz (Gesetze im Internet)

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URL-Adresse

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http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_13_2013/

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Rechtsnorm-Links

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Umwelt-Online

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URL-Adresse

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http://www.umwelt-online.de/regelwerk/luft/bimschg/vo/13bv_ges.htm

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Rechtsnorm-Links

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REVIEW 09.05.2013 - Verordnungspaket Umsetzung IED

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URL-Adresse

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