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Link zum Rechtstext

AVBWasserV

 

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser

 

Kerninhalte

Diese Verordnung bestimmt den Inhalt Allgemeiner Bedingungen für Versorgungsverträge der Wasserversorgungsunternehmen für den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung und für die öffentliche Versorgung mit Wasser.

Sie gilt nicht für den Anschluss und die Versorgung von Industrieunternehmen und Weiterverteilern sowie für die Vorhaltung von Löschwasser.

 

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Bundesministerium der Justiz

 

URL-Adresse

http://www.gesetze-im-internet.de/avbwasserv/

 

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Umwelt-Online

 

URL-Adresse

https://www.umwelt-online.de/regelwerk/allgemei/wirtschaft/vertrag/avbh2o_ges.htm