Link zum Rechtstext | Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | ||
Kerninhalte | Diese Verordnung gilt für flüssige Biomasse, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz zur Erzeugung von Strom eingesetzt wird - mit Ausnahme von flüssiger Biomasse, die nur zur Anfahr-, Zünd- oder Stützfeuerung eingesetzt wird. | Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung/Link zum Rechtstext
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Umwelt-Online
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URL-Adresse
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https://www.umwelt-online.de/regelwerk/energie/biostnachv_ges.htm
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Rechtsnorm-Links
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Bezeichnung/Link zum Rechtstext
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Bundesministeriums der Justiz
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URL-Adresse
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