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Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Kostenverordnung

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Kostenverordnung zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 6. Juli 2005

Kerninhalte

Diese Verordnung, die alle Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten im Sinne des § 3 Abs. 11 ElektroG betrifft, regelt das Erheben von Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der zuständigen Behörde nach § 16 Abs. 1 ElektroG oder der von dieser beliehenen Gemeinsamen Stelle nach § 17 Abs. 1 ElektroG.

Die Gebührentatbestände und die Höhe der Gebühren ergeben sich aus dem Gebührenverzeichnis (Anhang 1). Nach § 2 besteht die Möglichkeit der Kostenermäßigung und Kostenbefreiung - in Abhängigkeit von der Menge (Anhang 2).

Rechtsnorm-Links

 

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Umwelt-Online

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http://www.umwelt-online.de/regelwerk/abfall/krwabfg/reegkv.htm

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Rechtsnorm-Links

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Bundesministerium der Justiz

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