Link zum Rechtstext | Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Kostenverordnung | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Kostenverordnung zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 6. Juli 2005 | |
Kerninhalte | Diese Verordnung, die alle Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten im Sinne des § 3 Abs. 11 ElektroG betrifft, regelt das Erheben von Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der zuständigen Behörde nach § 16 Abs. 1 ElektroG oder der von dieser beliehenen Gemeinsamen Stelle nach § 17 Abs. 1 ElektroG. | Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung/Link zum Rechtstext
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Umwelt-Online
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URL-Adresse
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http://www.umwelt-online.de/regelwerk/abfall/krwabfg/reegkv.htm
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Rechtsnorm-Links
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Bezeichnung/Link zum Rechtstext
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Bundesministerium der Justiz
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URL-Adresse
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