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Es gelten bei Beauftragung von eco Compliance folgende allgemeine Haftungsbestimmungen:

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Für leichte Fahrlässigkeit haftet eco Compliance nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf einen den Betrag, der dem Sechsfachen des durchschnittlichen kundenbezogenen Jahresumsatzes von eco Compliance mit dem Kunden entspricht.

eco Compliance haftet nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und sonstige Ansprüche Dritter.

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Auf Wunsch können die Haftungsbestimmungen in einer Dienstleistungsvereinbarung fixiert werden. Eine Vorlage für eine solche Vereinbarung finden Sie hier: Vorlage_Dienstleistungsvereinbarung.