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Gesetzl. Kurzzeichen
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Link zum Rechtstext | BGG 960 (alt) |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Dieser berufsgenossenschaftliche Grundsatz enthält ein Formular zur Bestätigung, dass die elektrische Anlage/das elektrische Betriebsmittel/die elektronische Ausrüstung der Maschine oder Anlage den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" entsprechend beschaffen ist.Die Bestätigung dient ausschließlich dem Zweck, den Unternehmer davon zu entbinden, die elektrischeAnlage/das elektrische Betriebsmittel/die elektrotechnische Ausrüstung der Maschine oder Anlage vor derersten Inbetriebnahme zu prüfen bzw. prüfen zu lassen. |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | DGUV |
URL-Adresse | http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/bgg960.pdf |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Umwelt-Online |
URL-Adresse | https://www.umwelt-online.de/regelwerk/arbeitss/uvv/pdf/bgg960.pdf |