Link zum Rechtstext | Sicherheitsüberprüfungsgesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Dieses Gesetz regelt die Voraussetzungen und das Verfahren zur Überprüfung von Personen, die von den zuständigen Stellen mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden sollen (Sicherheitsüberprüfung) oder bereits betraut worden sind (Wiederholungsüberprüfung). |
URL-Adresse | https://www.umwelt-online.de/regelwerk/allgemei/wirtschaft/sueg_ges.htm | URL-Adresse | http://www.gesetze-im-internet.de/s_g/index.html