...
Gesetzl. Kurzzeichen
...
...
Link zum Rechtstext | Elektro-Bergverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung gilt für die Errichtung und den Betrieb elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel in den der Bergaufsicht unterstehenden Betrieben und Einrichtungen.Sie findet keine Anwendung auf-> elektrische Sprengzündanlagen ohne Netzverbindung und die in Energierichtung hinter dem letzten handbetätigten Trennschalter befindlichen Teile (Zündleitungen, Zünderdrähte und Zünder) von Sprengzündanlagen mit Netzverbindung sowie Zündmaschinenprüfgeräte und Zündkreisprüfer,> das tragbare elektrische Geleucht in nichtexplosionsgefährdeten Bereichen unter Tage,> elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel in Besucherbergwerken und Besucherhöhlen,-> elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen von Tagesanlagen. |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Umwelt-Online |
URL-Adresse | https://www.umwelt-online.de/regelwerk/berg/hh/elbg_ges.htm |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Justizportal Hamburg |
URL-Adresse | http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml;jsessionid=6141B8E180FADD46DC0E267A709DB556.jp15?showdoccase=1&st=lr&doc.id=jlr-ElBergVHArahmen&doc.part=X&doc.origin=bs |