Link zum Rechtstext | Sächsisches Ausführungsgesetz zum TierNebG | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Sächsisches Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz und zu weiteren Vorschriften über die Verarbeitung und Beseitigung von nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierischen Nebenprodukten | |
Kerninhalte | Dieses Gesetz bestimmt die Landkreise und kreisfreien Städte als Beseitigungspflichtige im Sinne von § 3 Abs. 1 TierNebG vom 25. Januar 2004 und benennt als zuständige Behörden im Sinne von § 2 TierNebG das Staatsministerium für Soziales als oberste Verwaltungsbehörde, die Landesdirektionen als obere Verwaltungsbehörden und die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter der Landkreise und kreisfreien Städte als untere Verwaltungsbehörden. | URL-Adresse | https://www.umwelt-online.de/regelwerk/natursch/laender/sa/tierneb.htm