Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung zur Durchführung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes vom 1. Februar 2013 |
Kerninhalte | Diese Durchführungsverordnung regelt für Sachsen-Anhalt abweichend von den Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) den Zeitpunkt der Vorlage des Nachweises über die Einhaltung der Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes und die Vorlage ergänzender Nachweise sowohl bei Anträgen auf Befreiung von der Nutzungspflicht als auch bei der Nutzung von solarer Strahlungsenergie. |
URL-Adresse | http://www.umwelt-online.de/regelwerk/energie/laender/lsa/eewaermedvo.htm | URL-Adresse | http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/portal/t/14iv/page/bssahprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-EEW%C3%A4rmeGDVSTrahmen&documentnumber=1&numberofresults=6&showdoccase=1&doc.part=R¶mfromHL=true#focuspoint