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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung zur Durchführung der Kennzeichnung der Kraftstoffeffizienz, des Rollgeräuschs und der Nasshaftungsklasse von Reifen vom 4. April 2017 |
Kerninhalte | Diese Verordnung regelt die Pflichten -> -> -> - der Fahrzeuglieferanten und der Fahrzeughändler.
Sie gilt für Reifen der Klassen C1, C2 und C3. Sie gilt nicht für -> -> - Geländereifen für den gewerblichen Einsatz,
-> - Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, deren Erstzulassung vor dem 1. Oktober 1990 erfolgte,
-> -> - Reifen mit einer zulässigen Geschwindigkeit von weniger als 80 km/h,
-> - Reifen für Felgen mit einem Nenndurchmesser < 254 mm oder > 635 mm,
-> - Reifen mit Zusatzvorrichtungen zur Verbesserung der Traktion, z.B. Spikereifen,
-> - Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, die ausschließlich für Rennen bestimmten sind
. | Bezeichnung | REVIEW 1204.2017 |
URL-Adresse | http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl117s0791.pdf |
Bezeichnung | buzer.de |
URL-Adresse | http://www.buzer.de/Reifenkennzeichnungsverordnung.htm |
Bezeichnung | Umwelt-Online |
URL-Adresse | https://www.umwelt-online.de/regelwerk/energie/reifkennzv_ges.htm |