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Link zum Rechtstext | Elektromobilitätsgesetz |
Bezeichnung/ Link zum Rechtstext | Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge vom 5. Juni 2015 |
Kerninhalte | Mit diesem Gesetz werden unter anderem Maßnahmen zur Bevorrechtigung der Teilnahme elektrisch betriebener Fahrzeuge der Klassen
und
am Straßenverkehr ermöglicht, um deren Verwendung zur Verringerung insbesondere klima- und umweltschädlicher Auswirkungen des motorisierten Individualverkehrs zu fördern. Es gilt auch für elektrisch betriebene Fahrzeuge der Klasse N2 (Gesamtmasse von mehr als 3,5 bis höchstens 12 Tonnen), soweit diese im Inland mit der Fahrerlaubnis der Klasse B geführt werden dürfen. |