...
Link zum Rechtstext | BtM-Kostenverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung berechtigt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen auf dem Gebiet des Betäubungsmittelverkehrs Gebühren und Auslagen zu erheben (Gebührenverzeichnis in der Anlage). |