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DGUV Regel 108-001

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Link zum Rechtstext

BGR/GUV-R 141 (alt)

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Umgang mit Zahlungsmitteln in Verkaufsstellen (Ausgabe Dezember 2011)

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Regel findet Anwendung auf Verkaufsstellen, in denen mit Zahlungsmitteln umgegangen wird.

Sie findet keine Anwendung für Banken und Sparkassen.

Bezeichnung

DGUV

URL-Adresse

http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/r-141.pdf

Bezeichnung

Umwelt-Online

URL-Adresse

https://www.umwelt-online.de/regelwerk/arbeitss/uvv/bgr/141_ges.htm