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Link zum Rechtstext | Ermittlung der Körperdosis bei innerer Strahlenexposition (Inkorporationsüberwachung) |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Richtlinie enthält allgemeine Grundsätze, Verfahrensregelungen, Berechnungsvorschriften sowie Angaben über technische und personelle Anforderungen für die Planung und Durchführung der Überwachung zur Ermittlung der Körperdosis infolge Inkorporation radioaktiver Stoffe (Inkorporationsüberwachung) gemäß Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Sie informiert den fachkundigen Strahlenschutzverantwortlichen und den Strahlenschutzbeauftragten über Einzelheiten der Überwachung sowie über Informationspflichten gegenüber der von der zuständigen Behörde bestimmten Messstelle. Sie beschreibt die wahrzunehmenden Aufgaben der Messstellen, deren erforderliche technische, personelle und räumliche Ausstattung und Kriterien für die Bestimmung von Messstellen. Sie enthält außerdem Angaben über die zu erfüllenden Anforderungen an
Sie soll gewährleisten, dass die
Die angegebenen Grundsätze und Verfahren dienen dazu, die berufliche Strahlenexposition zu überwachen, die Körperdosis zu ermitteln und insbesondere den Nachweis zu führen, dass die Grenzwerte der Körperdosen (Tabelle 1) nicht überschritten worden sind. Es ist zu beachten, dass sich diese Grenzwerte auf die Summe aus äußerer und innerer Strahlenexposition beziehen. |